Ich kaufe ein E-Bike über meine Firma und möchte das Reverse-Charge-Verfahren für die Mehrwertsteuer anwenden - wie geht das?Aktualisiert 7 months ago
Nur E-Bikes, die von Gewerbetreibenden gekauft werden und die in der Vergangenheit nicht einer Privatperson gehört haben, sind für das Verfahren zugelassen. Kontaktiere uns direkt, um herauszufinden, ob die Fahrradmodelle, für die du dich interessierst, der Mehrwertsteuer unterliegen. Wichtig ist, dass du dich bei uns meldest BEVOR du bestellst.